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Handlungsbedarf nach der Rede der Premierministerin Theresa May

Am 17. Januar 2017 hat die Premierministerin Theresa May in ihrer lang erwarteten Rede die Rolle des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland nach der Abkehr von der Europäischen Union skizziert1. Zwei Fragen stellen sich:  Welche Punkte des künftigen rechtlichen Rahmens für den Handel und die Wirtschaft sind klarer geworden?  Welcher Handlungsbedarf besteht für Unternehmen?  

Welche Punkte sind klarer geworden?

Die Premierministerin hat deutlicher als zuvor ihren Standpunkt erläutert, dass die Kontrolle über die Einwanderung sich nicht mit den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union vereinbaren lässt2. Zugleich hat sie zwei praktische Zugeständnisse für eine Übergangszeit gemacht:

(1) Das geltende europäische Recht wird zunächst im Vereinigten Königreich weiter gelten, bis die dann zuständigen Parlamente es ändern oder ersetzen3. Dies ist vor allem ein praktisches Zugeständnis und liegt darin begründet, dass es quasi unmöglich ist, die geltenden Gesetze innerhalb von zwei Jahren durchzusehen und gegebenenfalls zu ändern.

(2) Es soll eine Übergangszeit für den harten Ausstieg geben, die so kurz wie möglich sein sollte4.

Auch dieses Zugeständnis an die Wirtschaft beruht auf praktischen Erwägungen.

Was die anderen für die Industrie und den Handel wichtigen Punkte anbelangt, enthält die Rede nichts Neues, sondern Widersprüche, Wunschdenken, herablassende Bemerkungen und Drohungen.

Dies liegt sicherlich darin begründet, dass die Premierministerin sich an "ihr" Volk richtet; der Ton und Inhalt gegenüber den europäischen "Partnern" ist jedoch mehr als ungeschickt und wird diese vor den Kopf stoßen.



Welcher Handlungsbedarf besteht für Unternehmen?

Unternehmen, die auch im Vereinigten Königreich herstellen oder herstellen lassen, müssen leider weiterhin mit dem Schlimmsten rechnen und ihre gesamte Herstellungs- und Lieferkette überdenken. Beispielsweise wird der Aufwand für diejenigen Unternehmen deutlich steigen, die mehrere Produktionsschritte in verschiedenen Ländern haben: Etwa die Stoßstangen, die in Tschechien mit britischen Glasfasermaterialien gepresst werden, dann nach Großbritannien transportiert und dort mit deutschen elektronischen Sensoren versehen werden, anschließend zur Lackierung nach Deutschland kommen, bevor sie in Großbritannien an KFZ montiert werden, die schließlich dort und in anderen EU Ländern verkauft werden.

Im besten Fall werden die EU und das Vereinigte Königreich eine Freihandelszone vereinbaren, die für die meisten Waren einen Nullzollsatz vorsieht.

Jedoch wird der bürokratische Aufwand steigen, denn es müssen neue Ursprungsregeln beachtet und der Versand auf Drittlandsbedingungen umgestellt werden (d.h. Zollpapiere und Einfuhrumsatzsteuer). Wie genau das ausgestaltet sein wird, lässt sich nicht vorhersagen, da Großbritannien keinem bestehenden Modell folgen will.

Hinzu kommt, dass der allgemeine und produktspezifische Rahmen sich ändern wird, da Großbritannien bisher anwendbares EU Recht ändern und künftig erlassenes EU Recht nicht anwenden will.

Intern wird sich künftig die Frage der Regulierungskompetenz stellen, da das komplizierte Verfassungsverhältnis der Parlamente von Westminster, Edinburgh, Cardiff und Belfast (noch) nicht austariert ist5. Im obigen Beispiel werden wahrscheinlich der bürokratische Aufwand steigen (Beachtung anderer britischer produktspezifischer Regeln, besonderer Ursprungsregeln, Einfuhr- bzw. Versandpapiere), die Kosten für Einfuhrumsatzsteuer und im schlimmsten Fall die Einfuhrzölle hinzukommen;

Zölle können wiederum bei der Ausfuhr erstattet werden, falls die Unternehmen mit besonderen Zollverfahren arbeiten, die ihrerseits zu einem hohen bürokratischen Aufwand und finanziellen Risiken führen.

Deshalb müssen Herstellungs- und Lieferketten überprüft und bei der Evaluierung der Brexit-Konsequenzen und des möglichen Handlungsbedarfs das Vereinigte Königreich wie ein beliebiges Nicht-EU-Mitgliedsland behandelt werden. Der Zeitpunkt für diese Überprüfung ist nunmehr gekommen, da die Erklärung der britischen Regierung die Risiken eines harten Ausstiegs des Vereinigten Königreichs vergrößert hat und Änderungen der Herstellungs- und Lieferkette sinnvollerweise im Zeitfenster des harten Ausstiegs (März 2017 plus zwei Jahre) vorgenommen werden sollten.

Die Konsequenz für Großbritannien dürfte eine weitere Desindustrialisierung sein, denn für die Herstellungs- und Handelsbedingungen müssen neben den Wechselkursrisiken weitere Hindernisse die Wirtschaftlichkeit der Herstellung beeinträchtigen.

Die Ankündigung oder Drohung der Premierministerin, die Unternehmenssteuern zu senken, dürfte die zusätzlichen Hindernisse und Kosten nicht ausgleichen, zumindest nicht für Produktionsstandorte in den östlichen Ländern mit niedrigen Steuersätzen. Großbritannien kann die Handels- und Dienstleistungsströme mit den EU-Ländern auch nicht durch eine Wiederbelebung des Commonwealth oder den Handel mit anderen Ländern "ersetzen".

Für die Banken und die Finanzindustrie gibt es weiterhin keine Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen.

Hier ist damit zu rechnen, dass sich die Verhandlungspositionen auf beiden Seiten verhärten.

Deshalb dürften Finanzdienstleister in den nächsten zwei Jahren verstärkt über Tochtergesellschaften in den 27 Mitgliedstaaten versuchen, ihre produktspezifischen Zulassungen zu sichern.



Ergebnis

Im Ergebnis sollten alle Unternehmen ihre Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich überprüfen und bei der Evaluierung der Brexit-Konsequenzen und des möglichen Handlungsbedarfs das Vereinigte Königreich wie ein beliebiges Nicht-EU-Mitgliedsland behandeln.

Bei Fragen zu diesem Thema, kontaktieren Sie bitte: Dr. Rainer Bierwagen

[1]Die Rede ist wiedergegeben unter https://www.gov.uk/government/speeches/the-governments-negotiating-objectives-for-exiting-the-eu-pm-speech. Den Kontrapunkt hatte die schottische Erste Ministerin Nicola Sturgeon bereits im Dezember 2016 mit dem 62-seitigen Memorandum zu "Scotland's place in Europe" gesetzt, siehe http://www.gov.scot/Resource/0051/00512073.pdf.

[2]Rede Punkt 8.

"What I am proposing cannot mean membership of the Single Market."... "So we do not seek membership of the Single Market. Instead we seek the greatest possible access to it through a new, comprehensive, bold and ambitious Free Trade Agreement. That agreement may take in elements of current Single Market arrangements in certain areas – on the export of cars and lorries for example, or the freedom to provide financial services across national borders – as it makes no sense to start again from scratch when Britain and the remaining Member States have adhered to the same rules for so many years.

But I respect the position taken by European leaders who have been clear about their position, just as I am clear about mine. So an important part of the new strategic partnership we seek with the EU will be the pursuit of the greatest possible access to the Single Market, on a fully reciprocal basis, through a comprehensive Free Trade Agreement." Die Ablehnung erstreckt sich auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention; https://www.coe.int/en/web/human-rights-conventionSiehe dazu http://theconversation.com/theresa-mays-call-for-uk-to-exit-european-convention-on-human-rights-will-delight-human-rights-abusers-58435 und http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/law-and-order/9865806/Churchill-would-now-not-recognise-the-human-rights-laws-he-inspired-says-Grayling.html.

[3]Rede unter Punkt 1; "Certainty", fünfter und sechster Absatz:

"And it is why, as we repeal the European Communities Act, we will convert the “acquis” – the body of existing EU law – into British law. This will give the country maximum certainty as we leave the EU. The same rules and laws will apply on the day after Brexit as they did before. And it will be for the British Parliament to decide on any changes to that law after full scrutiny and proper Parliamentary debate."

[4]Siehe dazu Punkt 12. der Rede "A smooth, orderly Brexit". Siehe dazu Punkt 3 der Rede "Strenghtening the Union", wobei mit "Union" das Vereinigte Königreich gemeint ist: "Part of that will mean working very carefully to ensure that – as powers are repatriated from Brussels back to Britain – the right powers are returned to Westminster, and the right powers are passed to the devolved administrations of Scotland, Wales and Northern Ireland.

As we do so, our guiding principle must be to ensure that - as we leave the European Union - no new barriers to living and doing business within our own Union are created.

That means maintaining the necessary common standards and frameworks for our own domestic market, empowering the UK as an open, trading nation to strike the best trade deals around the world, and protecting the common resources of our islands. And as we do this, I should equally be clear that no decisions currently taken by the devolved administrations will be removed from them."

[5]Die Rede geht zwar auf das "innerbritische" Verhältnis ein, enthält jedoch keine Lösungsansätze für die "innerbritischen" Verfassungsfragen und welche Parlamente wie den künftigen Regeln zustimmen müssen.

Allein unter Punkt 1 "Certainty" wird "Westminister" eine Mitsprache zugesichert; "And when it comes to Parliament, there is one other way in which I would like to provide certainty. I can confirm today that the Government will put the final deal that is agreed between the UK and the EU to a vote in both Houses of Parliament, before it comes into force."

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