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Große Koalition – Chance für Start-ups und Wagniskapitalgeber?

Die wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrags für Start-ups und Wagniskapitalgeber

In diesen Tagen entscheidet die SPD-Mitgliederbasis, ob sie einer weiteren Koalition mit der CDU und CSU zustimmen soll. Widerstand wird vor allem in den jungen Reihen deutlich. So fürchten die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, den Abstieg in die politische Bedeutungslosigkeit, sollten sie nochmals mit der Union koalieren. Nichts desto trotz, scheint eine große Koalition, im Hinblick auf die mangelnden Alternativen, sehr wahrscheinlich. Start-ups und junge Unternehmen in Deutschland hoffen auf einfachere Gründungsvoraussetzungen und mehr staatliche Förderung in der neuen Legislaturperiode. Davon würden auch Wagniskapitalgeber profitieren, welche sich bessere Rahmenbedingungen für ihre Investments wünschen. Tatsächlich lassen sich dem aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrags diverse Ankündigungen und Versprechen zu Themen wie der Gründungsförderung, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung entnehmen.

Staatliche Gründungsförderung und erleichterter Zugang zu Wagniskapital

Deutlich wird: Die Koalitionspartner streben die finanzielle Förderung von jungen Unternehmen an. Dies zeigt sich vor allem in der geplanten Weiterentwicklung von bereits bestehenden und der Schaffung neuer Förderprogramme. So sollen nicht nur bereits bestehende Instrumente, wie zum Beispiel das EXIST-Programm oder der INVEST-Zuschuss weiter ausgebaut, sondern auch ein neuer, sogenannter Tech Growth Fund bereitgestellt werden. Dieser ist als staatliches Finanzierunginstrument geplant, welches Kredite als Venture Debt zur Verfügung stellen soll. Zudem ist von der „Auflage eines großen nationalen Digitalfonds“ die Rede. Die genaue Ausgestaltung dessen wird jedoch nicht weiter erläutert. Allgemein fordert die große Koalition eine „deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes“. Dazu sollen steuerliche Anreize für Privatkapitalgeber und Beteiligungen der öffentlichen Hand sowie europäischer Finanzpartner ins Leben gerufen werden.

Abbau bürokratischer und rechtlicher Hürden

Weiterhin ist an vielen Stellen des Koalitionsvertrags die Absicht zu erkennen, bürokratische Hürden abzubauen. Dies deutet schon die vage Formulierung, dass „Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen“ geschaffen werden sollen, an. So sollen anfallende Antrags-, Gründungs- und Besteuerungsverfahren an einem sogenannten „One-Stop-Shop“, einer zentralen Stelle für derartige bürokratische Formalien, erledigt werden können. Zudem ist von der Einführung eines neuen, inzwischen dritten Bürokratieabbaugesetzes die Rede. Dieses soll unter anderem die Statistikpflicht lockern, welche bis dato verschiedenste Branchen verpflichtet, Daten wie Monats- und Jahresberichte an die jeweiligen Statistikämter abzuführen. Dies würde vor allem für ressourcenschwache Start-ups eine große Zeit- und Aufwandsersparnis bedeuten. Zudem sollen Vorschriften wie die des Handels- und Steuerrechts sowie gesetzliche Grenz- und Schwellenwerte harmonisiert bzw. angeglichen werden. Auch interessant: Derzeit sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, regelmäßig dem Finanzamt die Umsatzsteuer voranzumelden, was vor allem für Start-ups einen enormen Aufwand bedeutet. Die große Koalition möchte diese entlasten in dem sie Unternehmen für die ersten zwei Jahre ab der Gründung von dieser Pflicht befreit. Zudem soll ein „behördenübergreifendes Datenmanagement“ eingeführt werden, damit Unternehmen ihre Daten nur einmalig bei einer Behörde angeben müssen, welche diese entsprechend weiterleitet. Weiterhin sollen rechtliche Hürden dahingehend gesenkt werden, dass Anpassungen im Insolvenzrecht „geprüft“ werden sollen. Die enormen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, den sich viele Start-ups ausgesetzt sehen, sollen dahingehend erleichtert werden, dass es in Zukunft einen staatlichen Ansprechpartner für solche Fragen geben soll. Zu den umfangreichen Neuerungen, die im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch auf Start-ups zukommen, berichtete zuletzt Susanne Klein in unserem Newsletter Start-up / Venture Capital, Februar 2018.

Persönliche Förderung von Gründern

Auch in persönlicher Hinsicht dürfen Gründer auf Unterstützung seitens der potentiellen zukünftigen Bundesregierung hoffen. Analog zur Elternzeit ist die „Prüfung“ einer Gründerzeit geplant, welche vor allem Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase fördern soll. Zudem soll die Kompetenz junger Unternehmer gestärkt werden. Dazu sind die Fortsetzung und der Ausbau von Austauschprogrammen zwischen Start-ups und mittelständischen Unternehmen sowie von Kompetenzzentren und verschiedenen Bildungsprogrammen geplant. Auch die Förderung von Gründerinnen und Unternehmerinnen im Speziellen wird im Koalitionsvertrag erwähnt, jedoch ist die konkrete Umsetzung derzeit noch nicht beschrieben. Durch die Einführung einer gründerfreundlich ausgestalteten Altersvorsorgepflicht soll auch der soziale Schutz von Selbstständigen verbessert werden. So heißt es im Wortlaut: „Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden“.

Digitalisierung

Ein bedeutendes Thema für junge Start-ups, vor allem wenn diese im E-Commerce tätig sind, ist die Digitalisierung. Während hierzulande der Eindruck bestehen kann, dass dieses Thema seitens der bisherigen Regierung eher belächelt wurde, widmet der neue Koalitionsvertrag dem Thema erstmal ein ganzes, 13 Seiten umfassendes, Kapitel. So wird unter anderem flächendeckender Glasfaserausbau bis 2025 sowie 5G als neuer Mobilfunkstandard versprochen. Um die Gründungskultur in Deutschland zu fördern, will sich die große Koalition für den „digitalen Binnenmarkt“ einsetzen und auf einheitliche Lösungen auf europäischer Ebene „drängen“. Ein eigenes Digitalministerium, wie es beispielsweise die FDP gefordert hatte, lässt sich jedoch vermissen. Aktuell scheint es wahrscheinlich, dass Aufgaben der Digitalisierung vom Verkehrsministerium übernommen werden. Wer dieses leiten wird, ist noch nicht klar, jedoch steht fest, dass die CSU den Ministerposten erhalten wird. Heißer Kandidat: CSU Generalsekretär Andreas Scheuer.

Verbesserte Rahmenbedingungen für Wagniskapitalgeber

Auch private Wagniskapitalgeber dürften von den in Aussicht gestellten Entwicklungen erheblich profitieren. Durch die erleichterten Gründungsvoraussetzungen und staatliche Förderung können sich Start-ups mehr auf die die Entwicklung und den Ausbau ihres Geschäftsmodells konzentrieren. So könnten junge Unternehmen signifikant schneller ihr Potential entfalten und profitabel werden, was wiederum für Investoren eine attraktive Entwicklung bedeutet. Auch bessere steuerliche Rahmenbedingungen für derartige Investments sind vorgesehen. Z.B. will die große Koalition „steuerliche Anreize für Mobilisierung von Wagniskapital“ schaffen. Wie dies genau erfolgen soll, geht aus dem Vertragstext zwar nicht hervor, möglich ist jedoch eine Senkung der Kapitalertragssteuer. Denkbar ist zudem der Ausbau bereits bestehender staatlicher Zuschüsse. Einen Schritt in die richtige Richtung ging die Bundesregierung bereits mit dem sogenannten INVEST-Programm, welches unter bestimmten Voraussetzungen das Investment von Wagniskapitalgebern in Form von anteiligen Rückerstattungen subventioniert. Es wächst also die leise Hoffnung, dass in Zukunft auch deutsche Wagniskapitalgeber in den größeren Finanzierungsrunden zu den Playern gehören könnten.

Realistische Aussichten oder leere Versprechungen?

Tatsächlich lassen sich dem Koalitionsvertrag viele Anhaltspunkte entnehmen, welche für bessere Voraussetzungen für Start-ups und somit auch für Wagniskapitalgeber sprechen. Es fallen vor allem die finanzielle Gründungsförderung und der Abbau der bürokratischen Hürden, welcher sich viele junge Unternehmer ausgesetzt sehen, auf. Wermutstropfen: Viele Punkte werden nur sehr vage angesprochen und genaue Ausführungen zu den einzelnen Plänen bleiben zumeist aus. Zudem scheinen einige Passagen des Koalitionsvertrages aus dem der vorangegangen Legislaturperiode schlichtweg ohne Änderung übernommen worden zu sein. Ob diese nun auch tatsächlich umgesetzt werden, scheint zumindest fraglich. Zuletzt bleibt abzuwarten, wie die SPD Mitgliederbasis entscheiden wird. Sollte am Montag feststehen, dass es zu einer erneuten großen Koalition kommt, bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Regierung ihren Worten auch Taten folgen lässt.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Christian Philipp Kalusa.

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