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Chinas Auslandsinvestitionen

Noch nicht lange ist es her, da galt China als magischer Ort für europäische und ausländische Investoren. Outsourcing nach China war das Phänomen, womit wir noch heute die Anfangsphase der Globalisierung assoziieren. Mittlerweile sind es chinesische Unternehmen die Filmstudios, Fußballvereine, Immobilien, Chiphersteller und Automobilzulieferer in Europa übernehmen. Allein in Deutschland hat sich das Investitionsvolumen zwischen 2015 und 2016 verdreizehnfacht.1

Im Zuge der gescheiterten Aixtron-Übernahme sind kontroverse Diskussionen zu dem Für und Wider chinesischer Investitionen in Deutschland entbrannt und einige Marktbeobachter, fragen sich, ob eine Trendwende bevorsteht. Die Chinesische Handelskammer in Deutschland zeigt sich besorgt.2

Wir meinen, dass ein signifikanter Rückgang von Chinas Auslandsinvestitionen unwahrscheinlich ist.

Grundlage für die Entwicklung chinesischer Auslandsinvestitionen

Die Bezeichnung Chinas als "Reich der Mitte" ist kein Zufall. Wer die Geschichte Chinas studiert, begegnet einem Land, das – anders als Europa – über Jahrtausende auf sich selbst bezogen war. Dieses Selbstverständnis hat die kaiserlichen Dynastien bis weit in das zwanzigste Jahrhundert überlebt.

Dem Drang chinesischer Unternehmen, global zu expandieren, liegt eine strategische Entscheidung der Staatsführung zugrunde. Im Jahr 2001 wurde im 10. Fünfjahresplan der Volksrepublik der Grundsatz des "Going-Out" verankert, der chinesische Unternehmen zu auswärtigen Investitionen ermutigt. Gleichzeitig wurden bürokratische Hürden für Auslandsinvestitionen stufenweise abgebaut. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die Reform im Jahr 2014, die das NDRC (National Development and Reform Commission) Genehmigungsverfahren entscheidend vereinfachte3, den Anwendungsbereich des MOFCOM (Ministery of Commerce) Verfahrens bei der Prüfung von Auslandsinvestitionen durch chinesische Unternehmen reduzierte und das Devisenrecht vereinfachte.

Heute propagiert die chinesische Staatsführung mit dem Slogan "Made in China 2025" das Ziel, China zu einer führenden Industrie 4.0 Nation zu entwickeln.4

Die Früchte der Reformen zeigen sich in der Statistik: Während die Gesamtsumme der chinesischen Auslandsinvestitionen in den 90er Jahren jährlich stets unter einer Milliarde USD5

betrug, bemisst sich dieser Wert für das vergangene Jahr 2016 auf 200 Mrd. USD6, davon 30 Mrd. in der EU. Dabei betrug die jährliche Durchschnittswachstumsrate zwischen 2005 und 2015 beachtliche 30%.

Wirtschaftliche Gegebenheiten spielen dabei ebenfalls eine Rolle, z.B. dass seit 2011 das Wirtschaftswachstum in China nicht mehr zweistellig ist. Auch steigender Konkurrenzdruck7

sowie der Abwertungsdruck auf den Yuan stärkten die Investitionsbereitschaft im Ausland. Alleine wirtschaftliche Faktoren können jedoch die enormen Zuwächse der Auslandsinvestitionen chinesischer Unternehmen nicht erklären.

Wendepunkt in der Entwicklung?

So wie eine politische Entscheidung die Auslandsinvestitionen chinesischer Unternehmen anstieß, so können staatliche Eingriffe sie auch bremsen. SAFE (Administration of Foreign Exchange) hat Ende 2016 zur Bekämpfung von Kapitalflucht strengere Kontrollen eingeführt, die Investitionsprojekte unter der Maßgabe überprüft, ob bei Auslandsinvestitionen unternehmensfremde Ziele verfolgt werden.8

Seitdem beklagen Investoren signifikante Schwierigkeiten bei der Abwicklung von M&A Transaktionen, insbesondere bei der Überweisung von Kaufpreiszahlungen aus der Volksrepublik China.

Doch auch auf der europäischen Seite hat der Investitionsschub Spuren hinterlassen. Der Verkauf von KUKA, Kion, Ledvance und die gescheiterte Übernahme von Aixtron schlugen medial hohe Wellen. Eine Gefahr des Ausverkaufs deutscher High-Tech-Industriewerte bestimmte den Mediendiskurs in Deutschland. Im Fall Aixtron nahm das Wirtschaftsministerium eine zunächst gewährte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Unternehmenserwerb zurück, nachdem die USA Bedenken auf der Grundlage der in den USA einschlägigen Normen über die Kontrolle ausländischer Investitionen in sicherheitsrelevanten Sektoren geltend gemacht hatte. Nach einem Veto des US-Präsidenten bezüglich des Verkaufs der US-Niederlassung von Aixtron, zog der chinesische Bieter sich aus der Transaktion zurück. Der Fall Aixtron hat in Deutschland und auf EU-Ebene Überlegungen angestoßen, die Regeln zum Schutz von deutschen/europäischen Unternehmen vor ausländischen Übernahmen zu überarbeiten. In Deutschland wird darüber diskutiert, das derzeit geltende Aufgreifkriterium für eine sektorübergreifende Prüfung bei dem Erwerb deutscher Unternehmen durch Investoren, die nicht aus der EU stammen, nämlich die "Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" durch das Kriterium der Gefährdung "wesentlicher Sicherheitsinteressen" zu ersetzen, um bei dem Verkauf bestimmter sicherheitsrelevanter Spitzentechnologien einschreiten zu können.9

Auf europäischer Ebene hat es Vorstöße gegeben, die auf die Einführung eines einheitlichen europäischen rechtlichen Rahmens für solche Sachverhalte zielen10, allerdings zeichnet sich bisher noch kein Richtlinienentwurf ab.

Schlussfolgerung

Trotz der oben beschriebenen Entwicklung halten wir es für unwahrscheinlich, dass es in Deutschland oder auf EU-Ebene zu erheblichen Einschränkungen für den Erwerb deutscher Unternehmen durch chinesische Investoren kommt.

Zum einen, gibt es keine Anzeichen dafür, dass die chinesische Regierung von dem Ziel "Made in China 2025" oder der "Going-Out" Strategie abrücken wird. Daher ist zu erwarten, dass Investitionen chinesischer Unternehmen in technologieorientierte Unternehmen in der EU, insbesondere im Bereich Maschinenbau, Informationstechnologie und in der Energiebranche weiterhin wirtschaftspolitische Unterstützung aus China erhalten werden.

Die aktuelle Diskussion um eine AWV (Außenwirtschaftsverordnung)-Novelle stellt nicht den Grundsatz einer für ausländische Investitionen offenen Wirtschaftsordnung in Frage. Vielmehr konzentriert sich die Diskussion auf die Möglichkeit des Staates einzugreifen, wenn nationale Sicherheitsinteressen betroffen sind. Aufgrund der starken Verflechtung der deutschen (und europäischen) Wirtschaft mit der Weltwirtschaft, insbesondere auch mit der chinesischen Wirtschaft, halten wir es für unwahrscheinlich, dass die AWV in Zukunft genutzt wird, um ausländische Investitionen zu beschränken, wo Kerninteressen des Staates nicht betroffen sind. Hierfür spricht auch, dass die AWV bisher, trotz bereits bestehender Eingriffsmöglichkeiten, stets restriktiv ausgelegt wurde: in dem Zeitraum von 2008 bis Oktober 2016 hat das BMWi nach eigenen Angaben 335 Prüfverfahren durchgeführt.11

In keinem Fall kam es zu einer Untersagung des beabsichtigten Erwerbs. Und auch im Fall Ledvance konnte die Transaktion mit Zustimmung des BMWi erfolgreich abgeschlossen werden!12

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Christian von Wistinghausen.

1 Welt Online "Wie China die deutsche Firmenlandschaft leer kauft"

(abgerufen am 15.3.2017).

2 "Gedanken der CHKD zur möglichen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes"

(abgerufen am 15.3.2017).

3 Eingehend Hui Zhang "Chinesische Outbound-Investitionen in Deutschland", Mohr Siebeck 2014, S.17ff.

4 Wübbeke/Conrad "Industrie 4.0: Deutsche Technologie für Chinas industrielle Aufholjagd"

(abgerufen am 15.3.2017); Ferner vgl. Baidu Enzyklopädie (abgerufen am 15.3.2017).

5 Wassmuth Rating in China: Entwicklung von Kreditratingsystemen, Risikokultur 2.

6 Huotari/Hanemann "Record Flows and Growing Imbalances" 4.

(abgerufen am 15.3.2017).

7 Yuanshi Bu in Chinesische Outbound-Investitionen in Deutschland, Mohr Siebeck 20014 S. 5.

8 Mercator Center for China Studies Newsletter 22/2016 4. ; Vgl. auch Ankündigung des SAFE-Departments der Jiangxi-Provinz diesbezüglich:

(abgerufen am 15.3.2017).

9 Siehe Bärbel Sachs/Johannes Schäfer "Reform des Außenwirtschaftsrechts: Achtung, die Chinesen kommen" in: Legal Tribune Online, 09.12.2016,

(abgerufen am 15.3.2017).

10 Welt Online "Europa könnte Chinas Einkaufstour ausbremsen" (abgerufen am 15.3.2017).

11 BT-Drs. 18/10202 1f.

(abgerufen am 15.3.2017).

12 Wirtschaftsleben Schwaben

(abgerufen am 15.3.2017).

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