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Sondernewsletter Stiftungsrechtsreform, Juli 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

am 24. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag die Stiftungsrechtsreform verabschiedet. Bereits am nächsten Tag erfolgte die Zustimmung des Bundesrates, so dass die Reform zum 1. Juli 2023 Gesetz wird und ein nunmehr fast sieben Jahre dauernder Prozess abgeschlossen ist. Gleichwohl gab es quasi in „letzter Sekunde“ zwei Tage vor der Verabschiedung des neuen Rechts Empfehlungen des Rechtsausschusses, die allesamt Gesetz wurden. Ob diese dann doch mit heißer Nadel gestrickten Änderungen sinnvoll waren, wird die Zukunft zeigen.

Bereits am 30. Juni 2021 haben wir in Kooperation mit dem Magazin „Die Stiftung“ über die Neuerungen des Stiftungsrechts informiert. Die Aufzeichnung dieses Vortrags finden Sie unter diesem Link und die Folien zu dem Vortrag finden Sie hier.

Ergänzend zu unserem Vortrag möchten wir in dem nachfolgenden Newsletter nicht nur die Neuerungen aufzeigen, sondern auch darlegen, mit welchen Diskussionsfeldern in der Zukunft zu rechnen ist.

Dr. Gerrit Ponath, Dr. Georg Tolksdorf, Dr. Klaus Zimmermann


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Sondernewsletter_Stiftungsrechtsreform_Juli 2021_BEITEN BURKHARDT.pdf

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