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Vergaberecht, Februar 2016

Sehr geehrte Auftraggeber,
sehr geehrte Bieter,
liebe Leserinnen, liebe Leser,

am 18. April, also in gut zwei Monaten, tritt die Vergaberechtsreform in Kraft. Neben einer umfassenden Neuordnung und inhaltlichen Modifizierung der Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich wird mit dem neuen vierten Teil des GWB und der Konzessionsvergabeverordnung erstmals auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen verbindlichen Regeln unterworfen – und bei Verstößen der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ermöglicht.

Auch vor dem Hintergrund, dass Konzessionen in der Vergabepraxis immer häufiger als Alternative zu einer klassischen Auftragsvergabe in Betracht kommen, haben sich die Kolleginnen und Kollegen unserer Praxisgruppe in den Beiträgen dieses Schwerpunkt-Newsletters dem Thema „Konzessionsvergabe“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln genähert.

Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre. Für Fragen, Anregungen oder Vertiefungen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an unseren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.

Hinweisen möchten wir Sie noch auf unsere Veranstaltung „Vergaberecht im Umbruch“, die wir am 25. Februar 2016 an unserem Berliner Standort durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Berthold F. Mitrenga


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BB NL Vergaberecht Februar 2016.pdf

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