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Unternehmen in St. Petersburg nehmen ihre Tätigkeit teilweise wieder auf

Mit der Regierungsverordnung der Stadt St. Petersburg Nr. 276 vom 9. Mai 2020 wurden die bisherigen Einschränkungen in Bezug auf die Tätigkeit der Unternehmen, die im Rahmen der erhöhten Alarmbereitschaft in St. Petersburg durch die Regierungsverordnung von St. Petersburg Nr. 121 vom 13.03.2020 (nachfolgend Verordnung) ursprünglich eingeführt wurden, teilweise aufgehoben.


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Unternehmen in St. Petersburg nehmen ihre Tätigkeit teilweise wieder auf_BEITEN BURKHARDT.pdf

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