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Russland: Nichts währt ewig – erneute Änderung der Regeln zur Zinsberechnung, Juli 2016

Vor einem Jahr, am 1. Juni 2015, sind Änderungen im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (ZGB) zu den gesetzlichen Zinsen (Art. 317.1 ZGB) und neue Regeln zur Zinsberechnung bei der Verletzung von Zahlungspflichten (Art. 395 ZGB) in Kraft getreten. Sie stießen in der Geschäftswelt und unter Juristen auf geteilte Reaktionen.

Die gesetzlichen Zinsen nach Art. 317.1 ZGB, die bei der Nutzung fremder Geldmittel ohne Verzug automatisch berechnet werden, riefen besonderen Widerstand hervor. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen zeigte ihre Ablehnung, indem sie die Geltung der Norm in ihren Verträgen explizit ausschloss. (...)


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