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Referentenentwurf zur 9. GWB-Novelle, Juli 2016

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur 9. GWB-Novelle liegt vor. Künftig sollen Kartellgeschädigte ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen können. Dafür wird das GWB um spezielle Haftungs- und Verfahrensregelungen ergänzt. Gleichzeitig will die Bundesregierung auch die sog. Wurstlücke schließen: Sie ermöglicht es Unternehmen derzeit, sich drohenden Kartellgeldbußen mit einer gezielten Umstrukturierung zu entziehen. Mit den geplanten Rechtsnachfolgeregelungen steigt aber auch das Risiko, als unbeteiligter Unternehmenskäufer eine Geldbuße für einen fremden Kartellverstoß zahlen zu müssen. Schließlich will die Bundesregierung die Fusionskontrolle ausweiten und die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen an die fortschreitende Digitalisierung der Märkte anpassen.

„Der Referentenentwurf ist politisch weitgehend endabgestimmt“, sagen die einen. „Ein Entwurf ist nur ein Entwurf“, entgegnen die anderen. Bereits heute zeichnet sich jedoch deutlich ab, dass die 9. GWB-Novelle das deutsche Kartellrecht grundlegend verändern wird. Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die weitreichenden Auswirkungen auf die Kartellrechtspraxis.

Parallel dazu analysieren wir in den kommenden Wochen in unserem Blog einzelne Themenkomplexe des Referentenentwurfs für all jene, die schon heute verstehen wollen, was das deutsche Kartellrecht morgen von ihnen fordern wird.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung.

Philipp Cotta     Dr. Dietmar 0. Reich


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SonderNL_Kartellrecht Juli 2016.pdf

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