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Newsletter Russland Praxis, Juni 2018

Außergerichtliche Blockierung von Websites und Haftung von Informationsvermittlern

Das Kultusministerium der RF bereitet derzeit einen Gesetzentwurf vor, der Inhaber von Urheberrechten im Netz stärken soll. Demnach kann beim Roskomnadsor (Aufsichtsbehörde über Massenmedien und Kommunikation) die Beschränkung von Websites unmittelbar beantragt werden, auf denen Urheberrechte verletzt werden. Es geht hierbei um das außergerichtliche Blockieren von Websites.

Welche Perspektiven ergeben sich dabei für den Schutz der Rechte des Rechtsinhabers und wie kann man die eigenen Rechte bereits heute schützen?

Lesen Sie dazu die Details in unserem Newsletter.


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