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Newsletter Russland-Praxis, April 2017

Rechtsschutz bei unlauterem Wettbewerb

Russland ist zwar nicht China, aber dennoch sind Nachahmungen leider immer noch gang und gäbe, vor allem im Bereich der „Fast Moving Consumer Goods“ (FMCG). Wenn Sie allerdings Ihre Marke geschützt haben, können Sie effizient gegen eine entsprechende Rechtsverletzung vorgehen.

Was ist aber, wenn Sie keine für Russland geschützte Marke haben oder das Design Ihrer Ware nicht als ein Geschmacksmuster registriert ist? Können Sie in diesem Fall Ihre Rechte schützen und eine Unterlassung der Benutzung der kopierten Waren verlangen?

In diesem Newsletter wollen wir einen Überblick geben, welche sonstigen Mittel Sie einsetzen können, um sich gegen die Nachahmer zu schützen.


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NL_Antimonopolrecht_April 2017_EN.PDF

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NL_Antimonopolrecht_April 2017_RUS.PDF

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NL_Antimonopolrecht_April_ 2017_DE.PDF

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