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Newsletter Russland-Praxis, April 2017
Rechtsschutz bei unlauterem Wettbewerb
Russland ist zwar nicht China, aber dennoch sind Nachahmungen leider immer noch gang und gäbe, vor allem im Bereich der „Fast Moving Consumer Goods“ (FMCG). Wenn Sie allerdings Ihre Marke geschützt haben, können Sie effizient gegen eine entsprechende Rechtsverletzung vorgehen.
Was ist aber, wenn Sie keine für Russland geschützte Marke haben oder das Design Ihrer Ware nicht als ein Geschmacksmuster registriert ist? Können Sie in diesem Fall Ihre Rechte schützen und eine Unterlassung der Benutzung der kopierten Waren verlangen?
In diesem Newsletter wollen wir einen Überblick geben, welche sonstigen Mittel Sie einsetzen können, um sich gegen die Nachahmer zu schützen.
Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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