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Newsletter Russian Desk, „Wirtschaft in Zeiten von COVID-19“: Neuerungen für die Teilnehmer an staatlichen und kommunalen Vergabeverfahren

Das Föderale Gesetz Nr. 124-FS „Über die Vornahme von Änderungen in einigen Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation zu Fragen der Sicherstellung einer stabilen Wirtschaftsentwicklung unter den Bedingungen einer sich verschlechternden Situation wegen der Verbreitung der neuen Coronavirus-Infektion“ vom 24. April 2020 ist in Kraft getreten. Es ändert das Föderale Gesetz Nr. 44-FS „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zur Sicherung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ vom 5. April 2013 und das Föderale Gesetz Nr. 223-FS „Über die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch einzelne Kategorien juristischer Personen“ vom 18. Juli 2011. Durch die Änderungen sollen Teilnehmer an staatlichen und kommunalen Vergabeverfahren sowie an Beschaffungen staatlicher Unternehmen und anderer Kategorien juristischer Personen unterstützt werden.

In diesem Newsletter stellen wir die wesentlichen Änderungen für die Teilnehmer an staatlichen und kommunalen Vergabeverfahren vor.


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