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Newsletter Russian Desk, Litigation, Dezember 2019

Sehr geehrte Leser,

am 25. Oktober 2019 sind Änderungen zu den Prozessgesetzbüchern (Zivilprozessgesetzbuch, Arbitrageprozessgesetzbuch, Gesetzbuch über Verwaltungsgerichtsverfahren) in Kraft getreten, welche die Schlichtungsverfahren zur Streitbelegung erweitern. Dazu zählen Verhandlungsführung, Vermittlung, Mediation, gerichtliche Schlichtung sowie weitere Schlichtungsverfahren.

Das Oberste Gericht hat auf Grundlage dieser Änderungen eine Verordnung des Plenums verabschiedet. Darin bestätigt es die Vorschriften zur Durchführung gerichtlicher Schlichtung. Diese stellt ein zusätzliches Verfahren zur Streitbeilegung dar. Sie erfolgt durch Vereinbarung der Parteien unter Mitwirkung des Gerichts und eines gerichtlichen Schlichters als besonderem Beteiligten.

Der vorliegende Newsletter ist für Generaldirektoren sowie für Mitarbeiter der Rechtsabteilungen wichtig.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Bezborodov


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