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Newsletter Russian Desk, Coronavirus: Was ändert sich für Parteien von Staatsverträgen
Am 1. April 2020 trat ein Änderungsgesetz in Kraft, das die Ausbreitung der Corona-Pandemie (COVID-19) bekämpfen und ihre wirtschaftlichen Folgen abmildern soll (im Folgenden auch "Änderungen"). Die dortigen Änderungen betreffen u. a. die staatliche und kommunale Beschaffung. Sie spiegeln weitgehend die zuvor diskutierten Vorschläge der Geschäftswelt für vordringliche Maßnahmen wider, die verhindern sollen, dass Lieferanten aus Staatsverträgen wegen des Eintritts von Umständen höherer Gewalt (force majeure) belangt werden.
Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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Kamil Karibov Diplom-Jurist, Ph.D. Partner |
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