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Newsletter Russian Desk, Aufschub für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Russland

Am 1. April 2020 wurde ein föderales Gesetz verabschiedet, mit dessen Hilfe die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Epidemie abgemildert werden sollen. Es handelt sich um komplexe Regelungen, die unter anderem Änderungen in den Bereichen Immobilien, staatliche Vergabe und Lizenzvergabe vorsehen. Einige Änderungen betrifft auch das Insolvenzrecht.

Nach diesem Gesetz soll die Regierung der Russischen Föderation berechtigt sein, einen Aufschub für die Einleitung von Insolvenzverfahren gegen eine bestimmte Kategorie von Organisationen und Einzelunternehmen zu gewähren. Ein Aufschub kann nicht nur im Falle einer Natur- oder technischen Katastrophe gewährt werden, sondern auch bei einer wesentlichen Änderung des Rubelkurses sowie bei weiteren Umständen, die noch nicht abschließend aufgelistet wurden. Die Regierung hat diese Befugnis wahrgenommen und am 3. April 2020 einen entsprechenden Aufschub angeordnet.

Wir empfehlen Geschäftsführern von Unternehmen und Mitarbeitern von Rechtsabteilungen, sich rasch mit den neuen Regeln vertraut zu machen.


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