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Newsletter Energierecht, März 2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe unseres Newsletters Energierecht in diesem Jahr zu präsentieren.

Zwar hat sich der Gesetzgeber in den vergangenen Monaten stark zurückgehalten, was vor allem der langwierigen Regierungsbildung geschuldet war. Dennoch gibt es Themen, die es zu beachten gilt. Diesmal behandeln wir solche, die auf den ersten Blick die Energiewirtschaft nicht unmittelbar berühren, allerdings auch dort Auswirkungen haben werden. So erhalten Sie einen Überblick über die neue Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Mit ihr beginnt datenschutzrechtlich ein neues Zeitalter. Gerade die aktuelle Diskussion über den Umgang mit Daten lässt erwarten, dass die Umsetzung von behördlicher Seite aufmerksam beobachtet wird. Von Interesse ist sicherlich auch die neue Schiedsgerichtsordnung der DIS, die wir Ihnen ebenfalls vorstellen.

Das klassische Energierecht bleibt aber nicht außen vor. Die Bundesnetzagentur hat nunmehr die endgültige Xgen-Festlegung beschlossen und schickt sich an, das Gebotssystem für den Regelenergiemarkt grundlegend umzugestalten. Kurz vor der Einführung des Kapitalkostenaufschlags in die Anreizregulierungsverordnung hat der Bundesgerichtshof zudem entschieden, dass der Vorrang der Erweiterungsmaßnahme vor der Investitionsmaßnahme nicht in Stein gemeißelt ist.

Wir wünschen Ihnen bei diesen und weiteren Themen eine gewinnbringende Lektüre.

Ihr BEITEN BURKHARDT Energieteam



Sie können sich in diesem Newsletter über die folgenden Themen informieren:

I. Regulierungsrecht

  • Von der Bundesnetzagentur festgelegte Eigenkapitalzinssätze aufgehoben
  • BGH zum Verhältnis zwischen Erweiterungsfaktor und Investitionsmaßnahme
  • Bundesnetzagentur beschließt generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas
  • Bundesnetzagentur will Ausschreibungsbedingungen für Sekundärregelung und Minutenreserve ändern
  • ACER-Leitlinie zu Kapazitätshortung veröffentlicht

II. Energiewirtschaftsrecht

  • Anpassung des Netznutzungsvertrags / Lieferantenrahmenvertrags mit Wirkung zum 1. April 2018
  • Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters voraussichtlich Ende 2018

III. Erneuerbare Energien

  • EEG-Ausschreibungen 2018
  • Frist für EEG-Mitteilungspflichten am 31. Mai 2018

IV. Datenschutzrecht

  • Datenschutz ab Mai 2018: Die DSGVO in der Energiebranche

V. Prozessrecht

Für mehr Effizienz – Neue Schiedsgerichtsordnung der DIS am 1. März 2018 in Kraft getreten


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NL_Energierecht_März_2018_de.pdf

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