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Newsletter Bank-/ Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Mai 2020

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen der BaFin im Zusammenhang mit Covid-19

Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Finanzmarktteilnehmer bewegen sich seit Jahren in einem schwieriger werdenden Marktumfeld. Nun kommen mit der Covid-19-Krise weitere Unwägbarkeiten hinzu, die auch aufsichtsrechtliche Relevanz haben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf ihrer Jahrespressekonferenz am 12. Mai 2020 die sich abzeichnenden regulatorischen Herausforderungen angesprochen. Zwar könne und wolle sie geltendes Aufsichtsrecht nicht suspendieren, allerdings werde sie rechtliche Spielräume nutzen, um die aufsichtsrechtliche Praxis an die Krise anzupassen.


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