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Newsletter Arbeitsrecht, September 2016

Liebe Leserin, lieber Leser,

„wer im Glashaus sitzt, der soll nicht mit Steinen werfen“, lautet ein altes Sprichwort. Die Führung der Gewerkschaft ver.di hat neulich Bekanntschaft mit diesem Sinnspruch gemacht. Normalerweise ist ver.di dafür bekannt, den Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen in harten Verhandlungen schmerzliche Kompromisse abzuringen. Nun hatte es die Gewerkschaft nach Medienberichten mit einem Streik der eigenen Belegschaft zu tun. Gerade mal zwei Prozent für zwei Jahre hatte Frank Bsirske seinen Leuten angeboten. Zur Erinnerung: Das Ergebnis der Tarifrunde zum TvÖD 2016 ergab eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um insgesamt 4,75 Prozent in zwei Jahren. Bei den Verhandlungen im eigenen Haus hat die ver.di-Führung mit Verhaltensweisen agiert, die sie gerne bei ihren üblichen Kontrahenten anprangert. Nicht nur mit dem niedrigen Verhandlungsangebot – sie hat auch mit dem Gesamtbetriebsrat verhandelt, der dafür nicht zuständig ist. Ergebnis: Ungefähr tausend der eigenen Leute streikten.

„Was Du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu“, sagt die berühmte „goldene Regel“, einer der ältesten Grundsätze der praktischen Ethik. Die Führung von ver.di hat den Streik natürlich nicht grundlos in Kauf genommen, sondern, um das eigene Unternehmen kostenmäßig am Laufen zu halten. Ein hehres Ziel. Zu hoffen bleibt aber, dass bei der nächsten Tarifverhandlung ver.di Verständnis auch für die Arbeitgeber aufbringt. Denn auch sie haben meist mit Kostenproblemen zu kämpfen. In unserer aktuellen Newsletter-Ausgabe finden Sie zwar nicht ganz so viel Philosophie, dafür aber wichtige Themen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung, z. B. zu neuen Fallstricken bei der Vertragsgestaltung, zum Umgang mit Urlaubsansprüchen am Jahresende und zu anstehenden Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz.

Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen wie immer gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Christopher Melms
Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht


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