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BGH billigt pauschalierte Schadensersatzklauseln

„Die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen ist für Geschädigte unverändert mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Zwar werden sie vielfältig vom Gesetz unterstützt: Zivilrichter sind an die rechtskräftige Feststellung eines Kartellverstoßes durch Kartellbehörden oder Rechtsmittelgerichte gebunden. Es existieren widerlegliche gesetzliche Vermutungen, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat und Bezugsvorgänge, die sachlich, zeitlich und räumlich in den Bereich des Kartells fallen, vom Kartell auch erfasst waren. 

Die Höhe des Kartellschadens kann der Zivilrichter nach § 287 ZPO schätzen. Ungeachtet dessen ist die Zahl der im streitigen Gerichtsverfahren in Deutschland erfolgreich durchgesetzten Kartellschadensansprüche weiterhin gering. Nachdem wesentliche Rechtsfragen des Kartellzivilverfahrens zunehmend höchstrichterlich geklärt sind, rückt der Streit um die Schadenshöhe immer mehr ins Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung.“

Den kompletten Beitrag von Dr. Christian Heinichen und Dr. André Depping können Sie im Online Magazin Dispute Resolution nachlesen.

Dr. André Depping

Dr. Christian Heinichen