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E-Visum für St. Petersburg und Leningrader Gebiet

Ab dem 1. Oktober 2019 wird es möglich sein, St. Petersburg und das Leningrader Gebiet auf Grundlage eines elektronischen Visums zu besuchen. Diese Möglichkeit wurde mit dem Erlass des Präsidenten Nr. 347 vom 18. Juli 2019 eingeführt. Das Visum gilt für eine Einreise und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu acht Tagen zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zwecken.

Die E-Visa können über eine Webseite des russischen Außenministeriums (https://evisa.kdmid.ru/) spätestens vier Tage vor dem Datum der geplanten Einreise beantragt werden. Die Beantragung des Visums ist gebührenfrei.

Diese Erleichterung ist ein nächster Schritt in die Richtung zur Vereinfachung der Visumsbeantragung – das E-Visum wurde erstmalig in 2017 für die Bürger einiger asiatischer und arabischer Länder eingeführt, die durch Wladiwostok nach Russland einreisen. Seit dem 1. Juli 2019 kann man das E-Visum für Kaliningrad beantragen, wobei dieses Verfahren für Staatsbürger von 53 Ländern gilt, darunter für alle EU-Länder (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs).

Die russische Regierung muss nun ebenfalls in Bezug auf das E-Visum für St. Petersburg bis zum 1. Oktober 2019 ein Verzeichnis der Staaten feststellen, deren Staatsbürger das E-Visum beantragen dürfen, sowie technische Besonderheiten der Ausstellung von elektronischen Visa bestimmen. Im nächsten Schritt wird geplant, das kurzfristige E-Visum bis 2021 für gesamt Russland einzuführen.

Die Experten von BEITEN BURKHARDT beraten Sie gerne zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Russland, sowie zu allen anderen rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Natalia Wilke, Leiterin des Büros von BEITEN BURKHARDT in St. Petersburg - Natalia.Wilke@bblaw.com


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