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Corona-Krise: EU-beihilferechtliche Entscheidungen für Deutschland

Der folgende Beitrag stellt die aktuellen Entscheidungen der Europäischen Kommission im EU-Beihilferecht während der Corona-Krise für den deutschen Rechtsraum vor.

Update vom 14. April 2020:

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Vorschlag der Kommission zur Ausweitung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen auf Rekapitalisierungsmaßnahmen vom 9. April 2020

ŸGenehmigung der Änderungen an den Bundesregelungen „Kleinbeihilfen 2020“ und „Darlehen 2020“ zur weiteren Unterstützung der Wirtschaft nach Corona-Ausbruch vom 11. April 2020

ŸGenehmigung der Garantieregelung zur Stabilisierung des inländischen Handelskreditversicherungsmarkts in der Coronavirus-Pandemie vom 14. April 2020

 

A. Entwicklung des EU-Beihilferechts in der Corona-Krise

I. Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19

Mit Beschluss vom 19. März 2020 (C(2020) 1863 final) verabschiedete die EU-Kommission zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft einen „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“. Die vorgestellten Maßnahmen stellen eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten des Beihilferechts dar. Der Befristete Rahmen gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Im Anschluss wird die Option auf eine etwaige Verlängerung seitens der Kommission geprüft.

Mit Beschluss vom 27. März 2020 (C(2020) 2044 final) beschloss die Kommission, vorübergehend alle Länder aus dem Verzeichnis der Staaten mit „marktfähigen Risiken“ im Anhang der Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung herauszunehmen. Durch die Änderung werden staatliche Versicherer grundsätzlich Versicherungsschutz für kurzfristige Exportkreditrisiken für alle Länder anbieten dürfen, ohne dass der jeweilige Mitgliedstaat nachweisen müsste, dass die Risiken im betreffenden Land vorübergehend „nicht marktfähig“ sind. Dadurch soll ein größerer Umfang an staatlichen kurzfristigen Exportkreditversicherungen verfügbar werden.

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Christopher Theis

Ramona Tax


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