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Bis zum 30. März 2016 müssen ausländische Unternehmen mit Immobilieneigentum in Russland den russischen Steuerbehörden Angaben zu ihren Teilhabern vorlegen, März 2016
Im Jahr 2014 wurden im Zuge der sogenannten "Deoffshorisierung" Änderungen im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation vorgenommen. Demnach sind ausländische Unternehmen (sowie ausländische Strukturen, die keine juristischen Personen sind), die Eigentum an russischen Immobilien haben, verpflichtet, den russischen Steuerbehörden Angaben zu ihren (direkten, in einigen Fällen auch indirekten) Teilhabern vorzulegen. Die Verpflichtung besteht seit 2015; erstmals sind diese Angaben nun bis zum 30. März 2016 zusammen mit der Steuererklärung für die Vermögenssteuer 2015 einzureichen. (...)
Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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Alexey Kuzmishin Diplom-Jurist, LL.M. Partner |
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Kamil Karibov Diplom-Jurist, Ph.D. Partner |
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