Presseartikel |


Beschlagnahmeverbot von Verteidigungsunterlagen aus internen Untersuchungen

Praxisfolgen aus dem Beschluss des LG Braunschweig vom 21.7.2015 – 6 Qs 116/15

Der Beschluss des LG Braunschweig vom 21.7.2015 stärkt die Rechte von Unternehmen, die zur eigenen Verteidigung interne Untersuchungen durchführen. Folge: Solche „internal Investigations“ sollten nachweislich in einen Verteidigungszusammenhang gebracht werden, damit verschriftete Erkenntnisse als beschlagnahmefreie Verteidigungsunterlagen qualifiziert werden können. Unklar ist allerdings, ob ein Beschlagnahmeverbot nach der Reform des Rechts der Syndikusrechtsanwälte auch für Unterlagen greift, die ein Syndikusrechtsanwalt zur Unternehmensverteidigung erstellt hat.


in: Compliance Berater, 3/2016, S. 79 ff.


DOWNLOADS

Beschlagnahmeverbot von Verteidigungsunterlagen aus internen Untersuchungen.pdf

pdf

DOWNLOAD