Presseartikel |


Überstundenprozesse: Gibt es eine Kehrtwende?

Bisher war es für Beschäftigte schwer, die Geltendmachung von Überstunden einzuklagen, da es oft an belastbaren Beweisen mangelte. Wird sich das ändern?

Über viele Jahrzehnte konnten sich Arbeitgeber in Überstundenprozessen meist „entspannt zurücklehnen“. Die prozessualen Hürden, die das Bundesarbeitsgericht in langjähriger ständiger Rechtsprechung für die erfolgreiche Geltendmachung von Überstunden aufstellte, waren so hoch, dass sie klagende Beschäftigte regelmäßig nicht erfüllen konnten. Da der Arbeitgeber nicht verpflichtet sei, Arbeitszeiten zu erfassen, jedenfalls soweit sie nicht über die übliche Arbeitszeit hinausgehen, weswegen den Mitarbeitenden keine belastbaren Beweise für geleistete Überstunden vorlagen, war es regelmäßig unmöglich, deren Ableistung zu beweisen. Die Arbeitsgerichte entschieden daher weit überwiegend zugunsten der Arbeitgeber.

Den kompletten Beitrag von Dr. Stefan Lochner können Sie auf Human-Resources Manager.de nachlesen.