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Kündigungen wirksam zustellen

Eine Arbeitgeberkündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Nicht selten bereitet der Nachweis dieser vermeintlichen Banalität Arbeitgebern ungeahnte Schwierigkeiten. So hat zum Beispiel jüngst das LAG Baden-Württemberg (17.09.2020 - 3 Sa 38/19) dem Nachweis der Zustellung durch Vorlage des Einlieferungsbelegs und des Sendungsstatus eines Einwurfeinschreibens eine Absage erteilt.

Welche Folgen dies mit sich gezogen hat, und was Arbeitgeber bei Kündigungen beachten sollten, können Sie im gesamten Artikel unserer Experten Dr. Corinne Klapper und Jonas Türkis auf der Webseite der IHK-Zeitschrift BSW lesen.