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Änderungen im russischen Gesellschaftsrecht angesichts der COVID-19-Pandemie

Demnächst wird die Unterzeichnung des Gesetzesentwurfes Nr. 771509-7 durch den russischen Präsidenten erwartet, der die einzelnen gesellschaftsrechtlichen Fragen im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie festlegen soll:

  • insbesondere führt die Senkung der Reinaktivawerte bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter die Höhe des Grund- bzw. Stammkapitals als Jahresergebnis 2020 nicht zur Notwendigkeit der Stamm- bzw. Grundkapitalherabsetzung oder Liquidation der Gesellschaft.
  • Darüber hinaus dürfen ordentliche jährliche Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen bei Aktiengesellschaften bzw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis einschließlich zum 30. September dieses Jahres abgehalten werden. Wir erinnern Sie in diesem Zusammenhang noch daran, dass es früher bereits erlaubt wurde, jährliche Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen bei Aktiengesellschaften bzw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Jahr 2020 im Umlaufverfahren durchzuführen.

Die Kurzmitteilung steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.


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Änderungen im russischen Gesellschaftsrecht angesichts der COVID-19-Pandemie_BEITEN BURKHARDT.pdf

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