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Unternehmenskauf in Zeiten von Corona – eigene Position stärken, Möglichkeiten von M&A-Maßnahmen nutzen

- Clever ist, wer jetzt schon plant -

Die Corona-Krise führt derzeit zu großen Unsicherheiten am Markt. Keiner kann absehen, wie lange die Krise andauern und wie sehr die Weltwirtschaft trotz beispielloser staatlicher Fördermaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wird. Spiegelbild dieser Unsicherheit sind die internationalen Kapitalmärkte: Nie dagewesenen Kursverlusten folgen zweistellige Kursgewinne, bevor es dann wieder auf Talfahrt geht. Bei all dieser Unsicherheit ist bereits jetzt klar, dass es nach dieser Krise –

wie eben nach jeder Krise – Gewinner und Verlierer geben und der Krise eine Phase der Konsolidierung folgen wird. Erste Insolvenzen wie aktuell bei "Esprit", "Vapiano" und "Maredo" sind bereits aufgrund der zusätzlichen Verschlechterung des Marktumfelds durch die Corona-Krise angemeldet worden. Was sich dadurch aber auch abzeichnet ist, dass cash-starken Unternehmen ungeahnte Möglichkeiten im Bereich M&A offenstehen werden. Daher sollten zwei Aspekte für jeden Unternehmer im Auge behalten werden:

1. Stärkung der eigenen Position

Um auf der Seite der Gewinner zu stehen, sind bereits jetzt die Weichen richtig zu stellen. Um die rückläufigen Umsätze auszugleichen, sind im ersten Schritt die anfallenden Kosten soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Neben den arbeitsrechtlichen Mitteln, wie beispielsweise der Kurzarbeit, werden daher im Moment insbesondere die größeren Dauerschuldverhältnisse aufgelöst oder zumindest nachverhandelt. Weiter ist zu überlegen, wie die weiteren staatlichen Fördermaßnahmen genutzt werden können, denn das unverhoffte Kapital wird notwendigerweise zu Verzerrungen am Markt führen. Auch durch neue Kooperationen kann eine Stärkung der eigenen Position erreicht werden.

2. Möglichkeiten durch M&A-Maßnahmen

Aus unserer Perspektive erscheint es zudem wichtig, noch einen Schritt weiter zu denken und zu überlegen, wie die Krise, ggf. unter (indirekter) Verwendung etwaiger Fördermittel, genutzt werden kann, um angeschlagene Mittbewerber zu übernehmen.

Für die Planung dieser Schritte ist zu beachten, dass sich Ablauf und Regeln für den Kauf eines insolventen Unternehmens erheblich von normalen Unternehmenstransaktionen unterscheiden. Nachstehend haben wir einige Grundsätze des Erwerbs von Krisenunternehmen zusammengefasst:

2.1. Zeitpunkt

Es mag verlockend erscheinen, ein Unternehmen in der Krise vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen eines Share Deals zu erwerben. Allerdings sind die damit einhergehenden Nachteile aber in der Regel so groß, dass Unternehmen in der Krise nur vom Insolvenzverwalter oder im Rahmen eines Insolvenzplans gekauft werden sollten.

Hintergrund ist, dass für eine gründliche Due Diligence meist keine Zeit bleibt. Es kann daher nicht sicher abgeschätzt werden, ob der neben dem Kaufpreis einzuplanende Beitrag für die finanzielle und operative Sanierung des angeschlagenen Unternehmens ausreicht, um die (über-) fälligen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des erworbenen Rechtsträgers zu decken. Dieses Problem lässt sich zu diesem Zeitpunkt auch nicht über einen Asset Deal lösen. Zwar kann man die Assets in diesem Fall einzeln auswählen. Fällt der Verkäufer aber nach Abschluss der Transaktion in Insolvenz, besteht die Gefahr, dass der Asset Deal wegen Gläubigerbenachteiligung angefochten wird, wenn die Assets unter marktüblichem Wert verkauft werden, was bei Notverkäufen in Einzelfällen vorkommen kann. In diesem Fall sind die Assets herauszugeben, und der Kaufpreis wird nur in Höhe der Insolvenzquote zurückerstattet. Weiterer Nachteil eines Asset Deals vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, dass im Fall einer Betriebsübernahme unter Firmenfortführung sämtliche Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern mit übertragen werden. Bei Kauf vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten hiervon unter gewissen Voraussetzungen günstige Ausnahmen für den Erwerber und besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die außerhalb der Insolvenz nicht bestünden.

2.2. Übernahme

Hat man sich an Grundregel Nr. 1 gehalten, ist bei der Übernahme eines insolventen Unternehmens zu beachten, dass - neben dem juristischen Teil - der Schwerpunkt der Transaktion vor allem im Bereich der Vorbereitung und der Kommunikation mit den Beteiligten liegt. Schlüssel zum Erfolg hierbei ist, neben dem Insolvenzverwalter auch die Gläubiger mit ins Boot zu holen, um diese insbesondere davon zu überzeugen, dass sie im Rahmen einer Abwicklung deutlich schlechter dastehen würden, als bei dem angedachten Verkauf. Weiter sind mit dem Insolvenzverwalter nicht nur die notwendigen Assets zu identifizieren, sondern auch ein über die insolvenzrechtlichen Instrumentarien dann deutlich einfacherer Personalabbau vorzubereiten.

Wie bereits angedeutet, erfolgen solche Transaktionen in der Regel im Rahmen eines Asset Deals. Neben der Identifikation der Assets ist dabei die größte Hürde, dass die Vertragsverhältnisse nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner übergehen. Auf diese Zustimmung kommt es nicht an, wenn das Unternehmen im Rahmen eines Share Deals erworben wird. Dieser sollte aber nur in Erwägung gezogen werden, wenn das schuldnerische Unternehmen zuvor durch einen Insolvenzplan entschuldet wurde und klar geregelt ist, welche Zahlungen der potentielle Erwerber (neben dem Kaufpreis) an die Gläubiger des schuldnerischen Unternehmens zu zahlen hat. Dies ist immer ein Einzelfall und Gegenstand von Verhandlungen mit den Gläubigern.

Beim Erwerb der Anteile (Share Deal) können zum Beispiel auch der Name (die Firma) des schuldnerischen Unternehmens fortgeführt werden, und bestehende Lizenzen, die nur dem schuldnerischen Unternehmen erteilt wurden, können ohne Unterbrechung weiter genutzt werden. Dies kann im Markt von entscheidendem Vorteil sein.

Vorbereitung und Kommunikation spielen auch deshalb eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung einer Distressed M&A Transaktion, weil nicht notwendigerweise der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Sofern das Gebot den Wert der einzelnen Assets (Zerschlagungswert) übersteigt, sind weitere wichtige Faktoren wie Transaktionssicherheit, eine gesicherte Finanzierung und die Anzahl der übernommenen Arbeitsverhältnisse von zentraler Bedeutung. Zu beachten ist auch, dass Insolvenzverwalter in der Regel auch im Rahmen eines Asset Deals eine Transaktion im Ganzen anstreben, um den Fortbestand des Unternehmens als Ganzes zu gewährleisten und so eine möglichst hohe Gläubigerbefriedigung und Zustimmungsquote unter den Gläubigern zu erreichen.

Für den Käufer selbst ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen einer Distressed M&A Transaktion vom Insolvenzverwalter keine Garantien gegeben werden. Das in einem Kaufvertrag übliche Gewährleistungsregime fällt daher weg, und sämtliche Risiken sind im Wesentlichen im Kaufpreis abzubilden.

3. Fazit

So schwierig die derzeitige Situation auch sein mag, bietet doch jede Krise auch Chancen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese zu nutzen.

Angelika Kapfer

Christian Kalusa

Torsten Cülter

Kontakt

Angelika Kapfer T   +49 89 35065-1301 E   Angelika.Kapfer@advant-beiten.com