BLOG -


Neues Jahr, neues Glück und neue sozialversicherungs­rechtliche Rechengrößen

Jedes Jahr bringt gute Vorsätze, Kopfschmerzen nach der Silvesterparty, hoffentlich viel Glück und immer neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen mit sich.

Im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018, Teil I Nr. 40, veröffentlicht am 04.12.2018, ist die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)“ vom 27.11.2018 bekannt gegeben worden. Diese Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft und gilt damit für das Kalenderjahr 2019.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung wie jedes Jahr angepasst. Für die Sozialversicherung gelten folgende Rechengrößen:

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Fragen zu diesem Thema beantwortet Dr. Erik Schmid gerne.

Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid im HJR-Verlag erschienen.

TAGS

Arbeitsrecht BGBL 2018 I S. 2024 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 Rechengrößen der Sozialversicherung

Kontakt

Dr. Erik Schmid T   +49 89 35065-1127 E   Erik.Schmid@advant-beiten.com