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Neues Jahr, neues Glück und neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen
Jedes Jahr bringt gute Vorsätze, Kopfschmerzen nach der Silvesterparty, hoffentlich viel Glück und immer neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen mit sich.
Im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018, Teil I Nr. 40, veröffentlicht am 04.12.2018, ist die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)“ vom 27.11.2018 bekannt gegeben worden. Diese Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft und gilt damit für das Kalenderjahr 2019.
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung wie jedes Jahr angepasst. Für die Sozialversicherung gelten folgende Rechengrößen:
Fragen zu diesem Thema beantwortet Dr. Erik Schmid gerne.
Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid im HJR-Verlag erschienen.
Expert:innen
Dr. Erik Schmid Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner |
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