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Gesetzesentwurf zur Frauenquote in Vorständen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 6. Januar 2021 den Gesetzentwurf des Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) beschlossen.

Laut einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz sind die wichtigsten Punkte im FüPoG II:

  • In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein.
  • Unternehmen werden in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können künftig effektiver sanktioniert werden.
  • Der Bund nimmt seine Vorbildfunktion ernst: Die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten wird auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet. Das sind unter anderen die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung. Für die rund 90 Unternehmen wird außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt.
  • Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot wird künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten.
  • Der Bund setzt sich auch das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.
  • Mehr Gleichstellung wird auch die Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erreichen. Künftig fallen bereits Gremien mit nur zwei Mitgliedern vom Bund darunter - wie beispielsweise der Aufsichtsrat der DB Cargo oder der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH - und rund 107 weitere Gremien des Bundes sind künftig adäquat mit Frauen zu besetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann hier abgerufen werden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Reaktionen auf den Entwurf fallen gemischt aus: Die einen bezeichnen den Entwurf als „Meilenstein“, der dafür sorgen werde, dass es „künftig keine frauenfreien Vorstandsetagen in den großen deutschen Unternehmen mehr geben wird", andererseits sind Stimmen zu vernehmen, die den Entwurf für einen „Minimalkonsens“ halten, weil keine echte Quote, „sondern nur eine Mindestbeteiligung“ beschlossen worden sei und zu wenige Frauen von der Regelung tatsächlich profitieren würden. Ob und inwieweit diese Kritik Eingang in die finale Fassung des Gesetzes nehmen wird, wird der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und die entsprechenden Debatten zeigen.

Dr. Gesine von der Groeben

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Frauenquote FüPoG II Führungspositionengesetz Vorstand