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„Dann bleib doch zu Hause!“ – Homeoffice für alle!

Im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung 2018 hat mir das Finanzamt mein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkannt. Das war sehr ärgerlich. Ich bin Arbeitsrechtler und kein Steuerrechtler, aber in Zukunft könnte ich „bessere Karten“ mit dem häuslichen Arbeitszimmer haben. Wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtete, soll ein Recht auf Homeoffice gesetzlich verankert werden.

Welcher Arbeitnehmer träumt nicht von der Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Homeoffice für alle – ein Traum? Homeoffice wird derzeit auf Basis arbeitsvertraglicher oder betriebsverfassungsrechtlicher Ebene in der Regel in eingeschränktem Maße gewährt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es (noch) nicht.

Pläne der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag 2018 ist nicht ausdrücklich etwas zum Homeoffice geregelt. Es ist beispielsweise enthalten, dass das „Zeitalter der Digitalisierung“ für bessere Arbeit genutzt werden soll. Es soll ein Rahmen geschaffen werden, der den vielfältigen Wünschen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden könnte. Zudem ist im Koalitionsvertrag 2018 enthalten, dass die mobile Arbeit gefördert und erleichtert werden soll und auch hierzu ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Wie der Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums zu entnehmen ist, soll grundsätzlich ein Recht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber auf Homeoffice gesetzlich geregelt werden. Im Sinne einer Art „Beweislastumkehr“ muss der Arbeitgeber begründen, warum Homeoffice in jedem Fall nicht möglich ist. Eine solche Begründungspflicht des Arbeitgebers ist aus verschiedenen derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen bekannt. Beispielsweise bei Ablehnung des beantragten Urlaubs aus betrieblichen Belangen (§ 7 BUrlG), bei der Ablehnung der Teilzeit (§ 8 TzBfG), der Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG) oder der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG).

Interesse bei Arbeitnehmern am Homeoffice ist groß

Im europäischen Vergleich arbeiten Arbeitnehmer in Deutschland deutlich geringer im Homeoffice, als in anderen Ländern. Wie sich aus den verschiedenen Statistiken ergibt, haben in Deutschland ca. 10 Prozent der Arbeitnehmer das Recht – jedenfalls in Teilen – von zu Hause aus zu arbeiten. Beispielsweise in den Niederlanden, in denen es bereits eine gesetzliche Regelung zum Homeoffice gibt, arbeiten mehr als 30 Prozent der Arbeitnehmer – jedenfalls zum Teil – im Homeoffice. Für Arbeitnehmer kann das Homeoffice Vorteile haben. Zeit und Kosten für die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wird erspart. Die Arbeit kann flexibler eingeteilt werden. Es ist eine gleichzeitige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen besser machbar. Homeoffice hat auch Nachteile für Arbeitnehmer, da die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben noch mehr verschwimmen, als dies ohnehin durch die Digitalisierung der Fall ist.

Homeoffice-Gesetz macht Kopfschmerzen bei den Arbeitgebern?

Je nachdem ob und wenn ja in welcher Weise ein „Homeoffice-Gesetz“ in Kraft tritt, kann dies durchaus zu Kopfschmerzen bei Arbeitgebern sorgen. Homeoffice hat für Arbeitgeber einige Nachteile: Anwesenheits- und Arbeitszeiten können nicht mehr in gleichem Maße kontrolliert werden. Der Team-Gedanke und der Zusammenhalt können durch immer weniger persönlichen Kontakt verloren gehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse noch besser zu schützen.

Es gibt Berufe, in denen Homeoffice offensichtlich ausgeschlossen ist, wie in vielen Bereichen der Produktion (z.B. Tätigkeiten an Druckmaschinen, am Fließband etc.) sowie im Handel und Verkauf. In vielen Fällen wird es aber nicht offensichtlich sein. Dann stellt sich die Frage, wie das Gesetz genau ausgestaltet ist und wie die Darlegungs- und Beweislast für den Arbeitgeber gestaltet ist. Wenn es tatsächlich wie bei der Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen soll, wird das Homeoffice von vielen Mitarbeitern – gegebenenfalls mit Hilfe der Arbeitsgerichte – durchgesetzt werden können.

Die Bundesregierung ist derzeit immer für Überraschungen gut. Hoffen wir, dass es bei dem Homeoffice eine positive Überraschung wird.

Weitere Fragen rund um das Thema Homeoffice beantwortet Dr. Erik Schmid gerne.

Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid im HJR-Verlag erschienen.

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Homeoffice Heimarbeit Koalitionsvertrag Bundesarbeitsministerium Anspruch auf Homeoffice

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