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Ausblick Corporate Social Responsibility 2020: Mehr Nachhaltigkeit, mehr Gesetze, mehr Risiko

Das neue Jahrzehnt wird im Scheinwerferlicht der Nachhaltigkeit stehen. Die schon zuletzt rasanten Entwicklungen im Bereich der Corporate Social Responsibility werden sich noch weiter beschleunigen. Unternehmen aus der Realwirtschaft und dem Finanzsektor sowie ihre Geschäftsverbindungen stehen dabei gleichermaßen im Fokus. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich – im wahrsten Sinne des Wortes – nachhaltig verändern.

Unternehmen sind daher gut beraten, sich umfassend mit dem Thema Nachhaltigkeit und den daraus für sie resultierenden Chancen und Risiken zu befassen und dies in ihren Geschäftsmodellen zu berücksichtigen. Die folgenden TOP 10 im "Nachhaltigkeitsdschungel" sind für Unternehmen aktuell besonders relevant:

  1. Der European Green Deal der EU-Kommission zielt auf eine Umgestaltung der EU-Wirtschaft hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Angesichts neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse wird ein Übergang zur Klimaneutralität im Jahr 2050 angestrebt. Das soll für Unternehmen auch beträchtliche Chancen mit sich bringen. Zudem will die EU-Kommission verstärkt nachhaltige Investitionen fördern.
  2. Im Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gibt die BaFin den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe, wie sie mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken umgehen können. Insbesondere erwartet die BaFin, dass beaufsichtigte Unternehmen eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dies dokumentieren. Das ist nicht nur für Banken und Versicherungen relevant, sondern mittelbar auch für alle anderen Unternehmen als deren Kunden.
  3. Weiter in der Diskussion ist, ob und inwieweit Nachhaltigkeit in der Geldpolitik der EZB und bei Basel III eine Rolle spielen sollte. Im Hinblick auf letzteres zeichnet sich ab, dass der für Mitte 2020 angekündigte Richtlinienentwurf der EU-Kommission tatsächlich einen green supporting factor enthalten wird.
  4. In der aktuellen Studie "Climate Risks and Response" beschreibt McKinsey die beträchtlichen Auswirkungen und Risiken des Klimawandels. McKinsey folgert daraus, dass sich (auch) Unternehmen mit den Klimarisiken beschäftigen sollten.
  5. Im aktuellen CEO-Letter "A Fundamental Reshaping of Finance" sagt Larry Fink, CEO von Blackrock, voraus, dass es mit Blick auf den Klimawandel schon bald zu einer erheblichen Umverteilung von Kapital kommen werde. Blackrock werde Nachhaltigkeit in das Zentrum seines Investmentansatzes stellen und sich von Investments mit erheblichen Nachhaltigkeitsrisiken trennen. Langfristig würden nur solche Unternehmen Gewinne erzielen könnten, die ihren "Purpose" erkennen und verfolgen und die Bedürfnisse eines breiten Spektrums von Stakeholdern berücksichtigen.
  6. Das Weltwirtschaftsforum 2020 in Davos stand unter dem Motto "Stakeholders for a Cohesive and Sustainable World". Die auch von Larry Fink angesprochene Transformation vom Shareholder Capitalism zum Stakeholder Capitalism hat erhebliche Auswirkungen auf die Corporate Governance der Unternehmen.
  7. Schon nach geltendem Recht müssen sich Vorstand und Aufsichtsrat angemessen mit den Chancen und Risiken befassen, die sich für das Unternehmen unter Nachhaltigkeitsaspekten ergeben (vgl. auch ARUG II und DCGK 2020). Gemeinwohlinteressen schützende Gesetze begründen einen zwingend einzuhaltenden CSR-Mindeststandard.
  8. Angesichts der bisherigen Ergebnisse des NAP-Monitorings ist sehr kurzfristig mit dem Entwurf eines Lieferkettengesetzes zu rechnen, das auf die (zwingende) Umsetzung der VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte durch die Unternehmen abzielt.
  9. Das BMJV hat eine Informationsbroschüre zum "Zugang zu Recht und Gerichten bei Menschenrechtsverletzungen" herausgegeben. Darin wird beschrieben, wann und wie sich Betroffene im Falle etwaiger Menschenrechtsverletzungen an deutsche Gerichte wenden können. Voraussichtlich wird künftig noch näher geprüft werden, inwieweit die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen ausreichend sind.
  10. Ab dem 10. März 2021 gilt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Künftig müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Internet sowie vorvertraglich bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen.

All das zeigt: Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung gehören dringend auf den Schreibtisch der Geschäftsleitung. Aus beiden Aspekten können sich für das eigene Unternehmen neue unmittelbare Chancen und Risiken ergeben. Zudem werden sich die Erwartungen von Kunden und Lieferanten, von Banken und Versicherungen sowie von Öffentlichkeit und Gesetzgeber im Hinblick auf ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten aller Voraussicht nach (weiter) verändern.

Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem aktuellen Sonder-Newsletter CSR.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Dr. Daniel Walden gerne.

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